Sturmwarnung

Aufgrund der aktuellen Sturmwarnung folgende Info:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtig werden.

Die Schule ist geöffnet, es findet Unterricht nach Plan statt.